SJO-Donator werden
Das SwissJazzOrama lebt nicht vom Geld allein, sondern in erster Linie von den Kulturgütern, die ihm anvertraut werden.
Es ist bekannt, dass in unserem Land und weit darüber hinaus wertvollste Schätze vorhanden sind, für die ein leidenschaftlicher Jazzfreund und Sammler oder seine Nachkommen einen würdigen Treuhänder suchen.
Die einzige sachliche Bedingung besteht im erkennbaren Bezug auf den Jazz – ohne das allzusehr einzugrenzen.
Die dem SwissJazzOrama überlassenen Kulturgüter können im rechtlichen Rahmen von Schenkung, Leihgabe oder Erblassung eingebracht werden. Aus Gründen des Arbeitsaufwandes bei beschränkten Ressourcen ist allerdings ein fester Übergang vorzuziehen. Selbstverständlich kann zugesichert werden, dass keinerlei kommerzielle Nutzung erfolgt – ausser in einer Weise, welche den kulturellen Auftrag des SwissJazzOrama unmittelbar sichert und fördert.
Es dürfte verständlich sein, dass das SwissJazzOrama auch darüber befinden muss, ob die Güter in seinen thematischen Bereich passen. Im Falle von Duplikaten werden die besseren Exemplare behalten und die minderen verwertet. Im Bedarfsfall sind wir natürlich gerne für Inventarisierung und Transport besorgt. Hier darf mit aller Sorgfalt erwähnt werden: man kann das SwissJazzOrama auch im eigenen Testament begünstigen!
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Interesse am kulturellen Anliegen des SwissJazzOrama und Ihre tatkräftige Unterstützung. Wir laden Sie gerne zu einer ganz unverbindlichen Kontaktaufnahme ein!
Donatoren mit über 1000 Archivgaben
- Bopp Hansjörg, Zollikerberg
- Büchi Ernie, Zürich
- Bühler Albrecht, Winterthur
- Bührer Dorli, Thayngen
- Donzallaz Jacques, Basel
- Ettmüller Pete, Uitikon Waldegg
- Engeler Giuseppe, Ascona
- Grau Jürg, Zürich
- Hollenstein Harald, Zürich
- Keller Wieni, Zürich
- Kohler Alfred, Basel
- Kunz Ernst, Zürich
- Lemstra Herman, Alkmaar
- Schwalm Peter, Oberwil
- Siegrist Robert, Zürich
- Snyder William, Zürich
- Solothurnmann Jürg, Bern
- Staub Ueli, Thun
- Steiner Ernst, Zürich

